Kaninchenbeauftragte

Kaninchenschäden - was tun?

Wildkaninchen in besiedelten Gebieten

Mit dem Ökologischen Jagdgesetz wurde einvernehmlich das sogenannte "Jedermannsrecht" abgeschafft. Gem. § 4 Absatz 4 LJG-NRW dürfen nunmehr in befriedeten Bezirken nur sachkundige Eigentümer und Nutzungsberechtigten sowie deren sachkundige Beauftragte unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften jederzeit (während der Jagdzeit) Wildkaninchen fangen oder töten und sich aneignen. Sachkundig ist, wer die Jäger- oder Falknerprüfung bestanden hat.

So wie der LJV die Bürgerinnen und Bürger mit Marderbeauftragten unterstützt, möchte der Verband Deutscher Falkner e.V. (VDF) in Kooperation mit dem ODF (Orden Deutscher Falkoniere) dies bei Wildschäden durch Kaninchen tun und ein Netzwerk mit "Kaninchenbeauftragten" aufbauen. Punktuell kommt es - insbesondere in befriedeten Bezirken - weiterhin zu hohen Wildschäden durch Kaninchen.

Wie Sie als aktiver Falkner Kaninchenbeauftragter in besiedelten Gebieten vor Ort werden können und was Sie gegen Kaninchenschäden machen können, erklärt Ihnen folgender Flyer.

 

Unter folgendem Link können Sie sich den Flyer als PDF downloaden: Wildkaninchen in besiedelten Gebieten

 

Kaninchenbeauftragte NRW

Der Flyer „Wildkaninchen in besiedelten Gebieten" sowie das in diesem Zusammenhang gebildete Netzwerk haben bereits nach kürzester Zeit beachtliche Aufmerksamkeit gewinnen können, sowohl bei Geschädigten als auch bei Falknern. Es ist gelungen, auch unter Mithilfe verschiedener befreundeter Organisationen, das Projekt an nahezu jeden Falkner, der in einem Falknerverband in NRW organisiert ist, heranzutragen. Für diese Unterstützung bedanken wir uns an dieser Stelle außerordentlich. Auch aus anderen Bundesländern erhielten wir bereits ein positives Echo.

Das für uns erfreuliche, jedoch in diesem Umfang nicht erwartete große Interesse am neu eingerichteten Netzwerk hat uns veranlasst häufig dazu gestellte Fragen zusammen zu tragen. Diese haben wir nachfolgend angefügt und mit den entsprechenden Antworten versehen, um sie für jedermann öffentlich zugänglich zu machen.

Sollten für Sie persönlich aufgeworfene Fragen zum Thema Kaninchenbeauftragte in NRW nicht vollumfänglich in unseren FAQ beantwortet sein, so empfehlen wir Ihnen weiterhin neugierig zu bleiben und für weitergehende Informationen den direkten Kontakt mit dem Vorsitzenden des VDF Landesverbandes NRW zu suchen.

FAQ

Was hat zur Entstehung dieses Projektes geführt?

Mit dem Ökologischen Jagdgesetz wurde das sog. „Jedermannsrecht“ abgeschafft, d. h., dass Kaninchen in befriedeten Bezirken nur noch von sachkundigen Personen (nachgewiesen durch Jäger- oder Falknerprüfung) getötet werden dürfen. 2014 wiesen die unteren Jagdbehörden in einer Dienstbesprechung mit der obersten Jagdbehörde darauf hin, dass durch die geplante ÖJG-Regelung ein Vakuum entsteht. Beispielsweise würden Hausmeister auf großen Firmengeländen nicht mehr selbst agieren können. Auch die Problematik, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen sich an Schädlingsbekämpfer wenden, wurde angesprochen. Die oberste Jagdbehörde regte daher bereits 2014 bei mehreren großen Verbänden an, analog der Marderbeauftragten tätig zu werden. Der VDF griff diesen Gedanken nunmehr auf und richtete 2017 eine Koordinierungsstelle für aktive Falknerinnen und Falkner ein, zumal das ÖJG bereits seit 2015 in Kraft ist.

Warum Falknerinnen und Falkner?

Die Jagd in Städten gestaltet sich für Jägerinnen und Jäger oftmals schwierig, beispielsweise wird derzeit – wie der Jagdpresse zu entnehmen ist - Schwarzwild in Madrid mit Pfeil und Bogen bejagt. Aber auch Steinmarder und Waschbär stellen eine Herausforderung dar. Die Jagd auf Kaninchen durch Falknerinnen und Falkner in besiedelten Gebieten ist nicht neu und hat sich bewährt. Dies ist jedoch oftmals geschädigten Bürgerinnen und Bürgern oder Firmen nicht bewusst. Hier gilt es, Geschädigte und Falknerinnen und Falkner zusammenzubringen. Nicht jeder Geschädigte wendet sich an die untere Jagdbehörde, da bereits gar nicht das Bewusstsein da ist, dass Kaninchen dem Jagdrecht unterliegen.

An wen ist das Projekt gerichtet?

An Personen und Unternehmen, die von Schäden, die durch Kaninchen verursacht werden, betroffen sind.

Wie funktioniert das Netzwerk?

Geschädigte Bürgerinnen und Bürger melden sich entweder bei ihrer unteren Jagdbehörde, die dann die Meldung an den VDF weiterleiten kann, oder direkt beim Koordinator des Netzwerks der Kaninchenbeauftragten des VDF. Der Koordinator verständigt den Kaninchenbeauftragten vor Ort, der sich mit der bzw. dem Geschädigten in Verbindung setzt, um Lösungsansätze aufzuzeigen.

Wie kann ich als Kaninchenbeauftragter eingesetzt werden?

Interessenten melden sich direkt beim Netzwerkkoordinator des VDF.

Welche Voraussetzungen sollten Personen mitbringen, die als Kaninchenbeauftragte eingesetzt werden möchten?

Interessenten müssen sachkundig sein und einen gültigen Jagdschein oder Falknerjagdschein besitzen.

Muss ich als Falkner Mitglied des VDF sein, um als Kaninchenbeauftragter eingesetzt zu werden?

Nein, der Einsatz als Kaninchenbeauftragter ist unabhängig von jeglichen Vereinszugehörigkeiten. Es gibt in Nordrhein-Westfalen ca. 550 Falknerinnen und Falkner. Dies ist im Vergleich zu über 80.000 Jägerinnen und Jägern eine vergleichsweise kleine Gruppe. Für eine flächendeckende Hilfestellung sind daher auch nicht organisierte Falknerinnen und Falkner dringend erforderlich und ausdrücklich erwünscht und bei dem Projekt herzlich willkommen! Das Land NRW ist ca. 34.000 km² groß. Auf dieser Fläche sind die – von Kaninchenschäden betroffenen – befriedeten Bezirke verteilt. Jede Falknerjagdscheininhaberin bzw. jeder Falknerjagdscheininhaber – organisiert oder nicht – trägt zu einem funktionsfähigen Netzwerk bei.

Inwieweit wirkt sich das neu geschaffene Netzwerk auf bereits bestehende Jagdverbindungen aus?

Da das Projekt all diejenigen anspricht, die bisher noch keine Lösung bei Schäden, die durch Kaninchen verursacht werden, gefunden haben, sollte das neu geschaffene Netzwerk auf bereits bejagten Grundstücken keine Anwendung finden.

Ist zu befürchten, dass Falknern bereits erteilte Jagderlaubnisse entzogen werden?

Durch das Netzwerk der Kaninchenbeauftragten sicher nicht. Jagdrecht ist Eigentumsrecht und grundrechtlich geschützt. Grundeigentümer, die mit „ihrem" Falkner gute Erfahrungen gemacht haben und damit zufrieden sind, werden sich wahrscheinlich nicht melden, um neue Lösungsansätze zu finden.